Energieausweis
Was genau steht drin? Die Höhe des Energieverbrauchs ist unter anderem abhängig von der Art und Weise der Dämmung und vielen anderen Details. Er betrachtet deshalb die energetische Qualität des Gebäudes: Dabei werden alle relevanten Details wie zum Beispiel Heizung, Fenster, Decken, Außenwände und andere Bauteile berücksichtigt.
Wird eine Immobilie neu gekauft, vermietet oder verpachtet, haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche zum Beispiel auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aber daraus nicht ableiten.
Der Energie-Berater sichtet alle Unterlagen, die zur Ermittlung des energetischen Zustands des Hauses nötig sind. Hier prüft er zum Beispiel den Grundriss, die Jahresabrechnungen, die Protokolle von Schornsteinfegern aber auch die Rechnungen zur Modernisierung. Daraufhin besichtigt der Energieberater das Objekt um sich ein genaues Bild machen zu können.
Über ein anerkanntes und zertifiziertes Programm berechnet er alle Daten und erhält so Kenntnis über den energetischen Zustand des Hauses. Auf Basis dieser Daten erstellt er den Energieausweis.
Wer darf ihn ausstellen?
Nur Energieausweise zertifizierter Berater sind rechtlich gültig und verbindlich. Zertifiziert bedeutet: Diese Berater haben von offiziellen Stellen, zum Beispiel von der Handwerkskammer, eine fundierte, mehrmonatige Ausbildung erhalten. Gut zu wissen: Ein seriöser Energie-Berater verfügt über eine Berufshaftpflicht. Denn im Falle eines Rechtsstreits haftet er selbst für die im Energieausweis gemachten Angaben.
Die Energieberater der Handwerkskammer dürfen keine KfW-Mittel verteilen. Daher ist die einzig sinnvolle Zertifikation vom Bundesamt für Wirtschaft und Auffuhrkontrolle (BAFA). Die Berufshaftpflicht ist kein Vorteil für den Kunden. Staatliche Fördermittel und staatliche Kontrolle schon.
Info zu: worst performance building
NEUE DIN Norm Berechnung (DIN 18599)
INFO Energiekennwert
Lassen Sie sich nicht von einem hohen Energiekennwert irritieren. Es liegt eine neue DIN Norm vor, die zur Berechnung des Kennwerts zu Grunde gelegt werden muss. Daraus resultieren höhere Werte als bislang. Deshalb werden nun viele Häuser, die kein Neubau sind, in die schlechteren Energieklassen fallen. Wenn ein Haus älteren Baujahrs über einen Energieausweis aus den letzten Jahren verfügt (der Energieausweis ist ja 10 Jahre gültig), sieht dies nur auf den ersten Blick effizienter aus, da dieser vor der neuen DIN Norm Berechnung unter anderer Grundlage erstellt wurde. Positiv: bei geringer Effizienzklasse kann die Immobilie als „worst performing building“ gelten und bei einer Sanierung eine Extra-Förderung erhalten.
Was kostet er?
Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises bewegen sich zwischen 150 und 800 Euro – je nach Größe des Hauses und den Unterlagen, die dafür vorhanden sind.
Die EnEV sagt: Alle Gebäude Baujahr 1977 und älter mit ein bis vier Wohneinheiten müssen den Energieausweis nach Bedarf machen. Alle anderen nach Verbrauch. Nur wenn keine Verbrauchswerte vorliegen, kann der Energieausweis nach Bedarf erstellt werden.
Sie benötigen einen Energieausweis? Wir verfügen über ein gutes Netzwerk und stellen gerne den Kontakt zu unseren fachkundigen Energieberatern her. Kontaktieren Sie uns!